Mittwoch, 26. August 2015, in Aktuelles
Darf man Bier in der Werbung als "bekömmlich" bezeichnen? Ja, sagt ein Brauer. Nein, sagt ein Verband. Das Landgericht Ravensburg hat nun dem Verband Recht gegeben. Das könnte Folgen für die Brauereien haben.
Das Wort „bekömmlich" hat in der Werbung für Bier nichts zu suchen. Das hat das Landgericht Ravensburg kürzlich entschieden. Es berief sich auf eine Verordnung der Europäischen Union, die gesundheitsbezogene Angaben zu Bier in der Werbung verbietet. Das Wort „bekömmlich" suggeriere, dass Bier für den Körper verträglich sei, und sei damit gesundheitsbezogen, hieß es zur Begründung.
Verband und Landgericht berufen sich damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2012. Das EU-Recht verbietet für Getränke mit mehr als 1,2 % Alkohol Angaben, die eine Verbesserung des Gesundheitszustands suggerieren. Zum Schutz der Verbraucher dürfen Hersteller weder auf dem Etikett noch in der Werbung solche Begriffe verwenden. Quelle: Wirtschaftswoche.