Samstag, 31. Oktober 2015, in Aktuelles
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofs verärgert die Gastwirte: Bestellt ein Unter-16-Jähriger über einen älteren Mittelsmann ein alkoholisches Getränk und trinkt der Jugendliche dann dieses Getränk im Gasthaus, droht dem Gastwirt eine Strafe von EUR 3.600,-. Begründung der Höchstrichter: Die Abgabe von Alkohol an Unter-16-Jährige sei streng untersagt - auch über Mittelsmänner.
Peter-Paul Frömmel, Geschäftsführer der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich, findet dieses Urteil "etwas weltfremd". Ein Wirt könne nicht hinter jedem Gast stehen. "Wie soll das in einer Disco mit mehreren hundert Besuchern gehen?" so Frömmel.