Dienstag, 29. Oktober 2013, in Aktuelles
Dieses Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wird derzeit heftig diskutiert: Wer in einem Lokal in die Nichtraucherzone will, darf nicht durch einen Raucherbereich gelotst werden. Jetzt wird geprüft, ob Gastwirte ihre getätigte Investitionen in rauchfreie Zonen gegenüber dem Bund einklagen können.
"Betroffen und erschüttert" zeigte sich Wilhelm Turecek, seines Zeichens Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer. "Das ist ein Hammer, dieses Urteil geht gegen die Gastronomie. Da sind ja Millionen von Euro investiert worden. Wenn die Umbauten jetzt plötzlich alle nicht mehr konform sein sollen - wer soll denn das alles bezahlen?", so Turecek zur Austria Presseagentur.
Von den österreichweit rund 47.000 Gastronomiebetrieben hätten geschätzte 5000 bis 10.000 Umbauten vorgenommen - also Glaswände eingebaut, mitunter auch elektronische Schiebetüren installiert. Dies habe den Betreibern bis zu 50.000 Euro gekostet, bezifferte Turecek.
Seitens des Fachverbandes Gastronomie wird aktuell geklärt, ob Gastwirte für getätigte Investitionen rechtlich eine finanzielle Entschädigung zusteht bzw. diese Forderung gegenüber dem Gesetzgeber eingeklagt werden kann.