Mittwoch, 25. April 2012, in Aktuelles
Große und berechtigte Aufregung österreichweit in der Gastronomie: Der Verfassungsgerichtshof hat die Steuerpauschalierung im Hotel- und Gastgewerbe als gesetzeswidrig aufgehoben. Von diesem Urteil sind mehr als 7.000 Wirte und Hotelbesitzer in Österreich betroffen.
Bislang galt: Bei einem Jahresumsatz von weniger als 225.000 Euro bezahlte der Wirt für Einkommens- und Umsatzsteuer pauschal 10.900 Euro.
Der Verfassungsgerichtshof stößt sich jetzt an den ermittelten Gewinnbetrag und schreibt in seiner Urteilsbegründung, "dass diese Ermittlung in vielen Fällen mit den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen nichts mehr zu tun hat".
Dr. Peter-Paul Frömmel, Tourismus-Spartengeschäftsführer in der Wirtschaftskammer Oberösterreich, argumentiert, dass durch dieses Urteil des Verfassungsgerichtshofes speziell kleine Betriebe einen enormen Mehraufwand zu leisten hätten. Dr. Frömmel kündigte an, eine für alle Beteiligten praktikable Lösung zu finden.