Mittwoch, 7. August 2013, in Aktuelles
Achtung Gastwirte! Eine Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes führt zu einer Verschärfung des Tabakgesetzes. Rauchfreie Zugänge in Gastronomiebetrieben sind somit zwingend nötig.
Ab sofort ist es Gästen nicht mehr zumutbar, dass sie beim Betreten des Gastronomiebetriebes bzw. auf dem Weg zur Toilette durch einen Raucherbereich gehen müssen. Somit werden die Behörden nur mehr komplett abgegrenzte Raucherräume (nicht am Beginn des Lokals und nicht als Durchgangsraum zu den Toiletten) für zulässig erachten.
Das Gesetz mit seiner bisherigen Auslegunsvariante zu reparieren, setzt sich die Wirtschaftskammer als Ziel und erste politische Gespräche sind bereits im Gange.
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