WK-Gastro stellt klar: Gäste an der Theke erlaubt!

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Mittwoch, 20. Mai 2020, in Aktuelles

Die Richtlinien für die Gastronomie wurden kurz vor Wiedereröffnung noch gelockert. Mit Mindestabstand darf nun auch an der Theke konsumiert werden – und beim Gang zur Toilette müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Eine weitere, oftmals gestellte Frage: Muss zwischen den Tischen ein Meter Platz sein? Nein: Die Verordnung regelt, dass zwischen den Besuchergruppen, die die jeweiligen Verabreichungsplätze nutzen, ein Mindestabstand von mindestens einem Meter bestehen muss. Der Mindestabstand ist somit nicht „von Tischkante zu Tischkante“, sondern von „Person zu Person-am Nachbartisch“ zu bemessen.

 

Und zuletzt noch der „Klassiker“ unter den Fragen: Wann müssen Gäste einen Mund-Nasen-Schutz tragen? Die Antwort lautet:

1. Gäste haben beim Eintreten ins Lokal einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

2. An ihrem Tisch bzw. an dem „Verabreichungsplatz“ können sie den Mund-Nasen-Schutz abnehmen.

3. Wenn Sie auf die Toilette gehen oder das Lokal verlassen, muss der Mund-Nasen-Schutz nicht mehr getragen werden.

4. Im Gastgarten müssen Gäste keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen - auch nicht bei dessen Betreten. Der MNS ist nur beim Betreten von geschlossenen Räumen zu tragen. Kann also der Tisch in einem Gastgarten ohne das Betreten geschlossener Räume erreicht werden, muss kein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.